Der älteste Sohn Hans Jakobs I, Caspar I ( 1648 - 1721) tritt nach dessen Tod im Alter von 23 Jahren ins väterliche Geschäft ein.
- 1675 verehelicht er sich mit Ursula Cunz (oder Kunz, 1651 - 1700, Tocher des Kaspar, Seckelmeister des inneren Rates zu St.Gallen). Ihre Kinder sind Cleophea, Caspar II, Hans Jakob II, Judith, Hans Heinrich, Anton II und Elisabeth.
- 1692 wird wegen prekärer Verschlechterung der Vermögenslage des von Bartholome geführten Hauses in Lyon das Fideikommiss aufgelöst und reorganisiert. Um der Familie den Besitzstand zu erhalten wird Bartholomes Anteil am Fiedeikommiss aufgelöst und geht als Privateigentum an Sohn Hans Jacob II (1679 -1747) und Neffe Heinrich. Die Gerichtsbarkeit bleibt für beide Linien in Anteilhaberrechten bestehen gemäss 1. brüderlicher Vereinbarung.
- 1693 erringt er das Recht, Haustaufen und Beilegungen innerhalb der Familie in der schlosseigenen Kapelle vorzunehmen, erhält aber keine pfarrherrlichen Rechte. Den Chorherren des Pelagistiftes von Bischofszell gelingt die Rückgängimachung dieser Rechte.
- 1705 schliesst er Kraft seines Amtes als Fideikommissarius seinen entarteten ältesten Sohn Caspar II (1677 -1747)von der Erbfolge aus und setzt an dessen Stelle seinen zweiten Sohn Hans Jacob II.
- 1712 erhält er wegen Kränklichkeiten die Erlaubnis, das heilige Abendmahl mi den 120 Gemeindegliedern im Schloss zu feiern.