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Hans Jacob IV ( 1754 - 1815)

Mitbegründer des Kantons Thurgau

 

BildAnton
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Anton von Gonzenbach (1748 - 1819)

Text HansJacobIV
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Im zarten Alter von 5 Jahren wird Hans Jacob IV (1754 - 1815), Sohn des Hans Jacob III (1719 - 1783) zusammen mit seiner Schwester Ursula (1751 - 1819) vom Schlossgeistlichen unterrichtet. Als Jüngling entwickelt er eine innige Freundschaft zum um 6 Jahre älteren Anton (1748 - 1819) von der Heinrich'schen Linie vom Schlössli. Dessen Besuche gelten aber bald einmal seiner Schwester Ursula. Ohne sein Wissen hat er bereits im Jünglingsalter entscheidend in dei Familiengeschichte eingegriffen, denn durch die darauf folgende eheliche Verbindung (1770) von Anton und Ursula verschmelzen sich die beiden Häuser endgültig zu einem.

 

 

 

Bild Ursula
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Ursula von Gonzenbach (1751 - 1819)

 

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1775 - 1777 begibt sich Hans Jacob IV auf eine standesgemässe "Tour d'Europe"und vermählts sich mit Margaretha Dorothea Zollikofer von Altenklingen (1757 - unbekannt). Bereits zeigen sich Anzeichen in seinem Charakter, die auf das Gebaren eines Grand-Seigneurs schliessen lassen. Diese treten nach dem Ableben seines Vaters denn auch mehr oder weniger offen zu Tage. Nicht nur gab er das vom Vater so erfolgreiche Leinwandgeschäft auf (immer noch eines der bedeutendsten der Schweiz), sondern auch in den Jahren 1785 - 1790 jegliche anderen gewerblichen Tätigkeiten (Aufkommen der Baumwollindustrie).

Er verlegt sich gänzlich auf die nicht sehr einträgliche Landwirtschaft mit Hauptgewicht auf den Rebbau. Im politischen Bereich jedoch erkennt er die Zeichen der Zeit und setzt sich für die Anerkennung des Kantons Thurgau ein

1798 Landsgemeinde in Weinfelden am 1. Februar Hans Jacob IV wird eines der Mitglieder des Viererkomitees, das die Bittschrift an die Tagsatzung in Frauenfeld abfasst und überreicht. Die Freiheitserklärung erfolgt am 26. Februar. Um für diese einzustehen, stellt er mit Rogg von Frauenfeld ein Jägercorps gegen die welche Macht. Seine Bemühungen um die Reorganisation des Thurgaus bringen ihm im April den Posten eines Kantonsstatthalters ein. Seiner unbeständigen Haltung gemäss wir er einmal zum Flüchtling (Süddeutschland), 1802 jedoch findet man ihn wieder an der Spitze der kantonalen Interimsregierung. Ab dem Zeitpunkt, wo die Mediationsverfassung dem Kanton eine relative Eigenständigkeit garantiert, zieht sich Hans Jacob IV gänzlich vom öffentlichen Leben zurück. Er, der stets das Geld mit vollen Händen ausgab, ohne im gleichen Masse für dessen Beschaffung besorgt zu sein, steuerte unaufhaltsam dem finanziellen Ruin entgegen und nur grosse Opfer seiner Mutter, seines Bruders Daniel, Schwester Sabinas und seines Schwagers Anton retten ihn aus seiner unglücklichen Lage. Im Anschluss erfolgt ein Vergleich, wo er zu Gunsten Daniels auf das Fideikommiss und die Familien-Stiftung verzichtet.

 

Link: Hans Jakob (IV.) Gonzenbach, auch Johann Jakob Gonzenbach (* 24. März 1754 in Hauptwil; † 11. Juli 1815 in Winterthur) war ein Schweizer Politiker. (Wikipedia)

 

Die Befreiungsbewegung 1798

Autorin/Autor: André Salathé, Auszug aus Link: Thurgau

Trotz einzelner Unruhen in den 1790er Jahren kam eine thurgauische Befreiungsbewegung erst unter dem Eindruck des absehbaren Franzoseneinfalls im Januar 1798 in Gang. Sie wurde von einer dünnen, teils dörflichen, teils gesamtherrschaftlichen Oberschicht getragen, die sich für die Ideen von Aufklärung und Französischer Revolution erwärmt hatte. Dazu kam ein schmales Bildungsbürgertum der Munizipalstädtchen und grösseren Dörfer. Den organisatorischen Hintergrund und die kommunikative Plattform bildete die ab dem 17. Jahrhundert bestehende Quartierorganisation.

Angeregt durch die eben erschienenen Unmassgebl. Vorschläge eines Thurgöw. Volks-Freundes [...], die dem Hauptwiler Gerichtsherrn Hans Jakob Gonzenbach zugeschrieben werden, fand am 1. Februar 1798 in Weinfelden eine Volksversammlung statt, die das weitere Vorgehen beschloss. Am 3. Februar traten gleichenorts Ausschüsse der Quartiere zusammen, die Paul Reinhart zum Landespräsidenten und einen Inneren Ausschuss als Regierung bestimmten. Letzterer ersuchte am 8. Februar die acht regierenden bzw. zehn am Hochgericht partizipierenden Orte, den Thurgau für frei zu erklären und ihn als Kanton in die Eidgenossenschaft aufzunehmen. Nach längerer Beratung bewilligte die am 26. Februar in Frauenfeld zusammengetretene Tagsatzung – die letzte, die dort stattfand – beide Gesuche; die Freilassungsurkunde der acht Orte, der Solothurn und Freiburg schriftlich zugestimmt hatten, wurde am 10. März ausgefertigt, jedoch auf den 3. März zurückdatiert. Der Auszug thurgauischer Truppen am 8. März zur Entlastung des angegriffenen Bern wurde wegen dessen Fall schon zwei Tage später wieder abgebrochen.

 

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Hans Jacob IV von Gonzenbach (1754 - 1818)

 

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