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Hans Jacob II (1679 -1747)

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Mit tatkräftiger Unterstützung seiner drei Schwester Cleophea (1676 -1757), Judith (1680 - 1760) und Elisabeth (1687 -1767) gelingt es Hans Jacob II (1679 - 1747) die schwer geschädigte Familienehre und den Glanz des Hauses wieder herzustellen, ebenso das Familienvermögen neu zu sichern. Gleichzeitig muss er jedoch seine überkommenen Rechte in jahrzehntelangen Streitigkeiten gegen unberechtigte Ansprüche der Seitenlinien verteidigen (im Besonderen gegen jene seines Cousins Anton (1682 - 1748), Sohn seine Onkels Heinrich).

Der Vergleich kommt schlussendlich unter Zuhilfenahme der konstanzischen Regierung zustande: Die Gerichtsherrschaft wird gemeinsam verwaltet,Urkunden und Urteile gemeinsam ausgestellt. Weitere Streitigkeiten bleiben aber bestehen, insbesondere solche privatrechtlicher Natur, z.B. Wassernutzung.

Hans Jacob II ist eigentlicher Stifter des Kapellenfonds und des Schulfonds, jedoch auch in diesen Belangen gehindert durch Anton.

 

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1744 Grundlegung des Schullegates und des Familienlegates, die Mittel dafür sind erschaffen durch "Gott mit vieler Mühe und Arbeit". In diesen Bereichen tun sich ebenfalls die ledig gebliebenen drei Schwestern auf beste Weise hervor.

Das Leinwandgeschäft betreibt er gemeinsam mit den Schwestern und Hans Heinrich (1682 -1765), seinem Bruder, später dann erhält er die Hilfe von seinem Neffen Hans Jacob III (1719 - 1783, Sohn des Anton II). Die Handelsbeziehungen laufen vor allem nach Norditalien und Deutschland, nebst dem vorzüglichen Inlandgeschäft. 

In diesem Jahr bestellt er auch bereits sein Testament. Bruder Hans Heinrich verzichtet wegen Ehelosigkeit, Bruder Anton zugunsten seines ältesten Sohnes Hans Conrad (1717 -1757) auf das Fideikommiss. Er beabsichtigt somit, seinen Neffen Hans Conrad als Erbfolger einzusetzen. Dieser widersetzt sich jedoch wegen mangelndem Interesse dem Wunsche seine Onkels und bittet seinen Bruder Hans Jacob III seinen Platz einzunehmen.

Testamentarisch enthebt der Erblasser den künfitgen Fideikommissaius vn der Verpflichtung, 15'000 fl. in die Erbmasse inzuwerfen.

 

Bild Cleophea
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Cleophea von Gonzenbach 

(1676 - 1757)

Bild Judith
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Judith von Gonzenbach

(1680 -1760)

Bild Elisabeth
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Elisabeth von Gonzenbach

(1687-1767)

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